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Allgemeine Geschäftsbedingungen der heddier electronic GmbH

1. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der heddier electronic Gesellschaft für innovative Datensysteme mbH (im weiteren heddier genannt) und dem Kunden. Grundsätzlich gilt deutsches Kaufrecht als vereinbart. Die Gültigkeit umfasst das traditionelle Handels- oder Dienstleistungsgeschäft sowie alle über elektronische Medien angebahnte Geschäfte. Sie gelten grundsätzlich in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese sind bei heddier durch Anklicken des entsprechenden Hinweises auf den aufgerufenen Internetseiten zu lesen, herunterzuladen oder können ausgedruckt werden. Im traditionellen Warengeschäft liegen die AGB grundsätzlich dem Schriftverkehr bei.

2. Kunden
heddier schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz sowie allen anderen Staaten, soweit diese nicht durch staatliche und überstaatliche Regelungen oder Embargos ausgeschlossen sind. Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von heddier angenommen wurde, ist heddier binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt, ohne dass hieraus Ansprüche gegenüber heddier entstehen.

3. Vertragsgegenstand
heddier liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen erst nach schriftlicher Angebotsannahme durch eine Auftragsbestätigung.
Die in der Auftragsbestätigung erfaßten Güter, Waren, Halbfertigprodukte, Dienstleistungen sowie Waren- und Dienstleistungssorugate werden ausschließlich Teil des Liefervertrages. Sollte heddier nachträglich erkennen, dass sich bei heddier ein Fehler oder eine technische Änderung bei den Angaben zu einem Produkt, der Lieferbarkeit oder einem Preis ergeben hat, wird heddier den Kunden hiervon umgehend schriftlich informieren. Resultiert aus einer technischen Änderung faktisch die Unmöglichkeit der bestätigten Leistung, ist seitens des Kunden ein Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen.
Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten. Andernfalls ist heddier zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Anspruch auf Erfüllung besteht nicht.

4. Vertragsabschluss/Zahlung
4.1 Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand oder eine Dienstleistung kommt gegenüber dem Kunden durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung von heddier zustande.
4.2 heddier ist berechtigt, vom Vertrag oder Vertragsteilen zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Lieferung in Verzug befindet. Dies schließt die Möglichkeit des Aufwandersatzes nach §284 BGB ein.
4.3 Die Warenlieferungen im In- und Ausland bis zu einem Nettowarenwert von 5.000 EURO erfolgen per Nachnahme, Vorauskasse oder Belastung der Kreditkarte. Darüber hinaus sind alle anderen Zahlungsverfahren mit heddier schriftlich zu vereinbaren, dafür ausreichend ist die Erwähnung des Zahlungsverfahrens in der Auftragsbestätigung.
4.4 Zahlungsverzug und Mahnverfahren: Liefert heddier auf Rechnung, erfolgt dies unter Angabe eines Zahlungszieles. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, erfolgt die Inverzugsetzung ohne ein Mahnschreiben. Alle daraus resultierenden Rechtsfolgen stützen sich auf die jeweilig gültige Rechtslage. Die aus dem Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.5 Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollte heddier nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, können sowohl heddier als auch der Kunde entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung zur Lieferung bzw. zum Erhalt vereinbaren oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder des Rücktritts durch heddier erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Eingang der Bestellung. Der Kunde kann die Ersatzlieferung oder den Erhalt einer vergleichbaren Dienstleistung innerhalb von 6 Tagen nach Zugang bestätigen oder vom Vertrage zurücktreten.
4.6 Schadenersatz bei Nichtannahme der Lieferung oder Dienstleistung: Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung oder Nichtinanspruchnahme einer Dienstleistung werden dem Kunden die heddier entstandenen tatsächlichen Kosten als Schadenersatz in Rechnung gestellt. Der Kunde hat binnen 6 Werktagen die Möglichkeit nachzuweisen, dass heddier ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Fristen von Lieferung und Leistung
5.1.1 Die Frist zur Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder Erbringung einer Leistung liegt regelmäßig bei 7 Werktagen; diese gilt nicht bei urlaubsbedingten Werksschließungen oder gesetzlichen Feiertagen und wird bei unabwendbaren Ereignissen höherer Gewalt angemessen verlängert.
5.1.2 Die Frist zur Lieferung oder Leistung erfolgt nach Annahme innerhalb von 30 Tagen; diese gilt nicht bei urlaubsbedingten Werksschließungen oder gesetzlichen Feiertagen und wird bei unabwendbaren Ereignissen höherer Gewalt angemessen verlängert.
5.1.3 Ist die Einhaltung der genannten Fristen aus anderen als unter 5.1.1 und/oder 5.1.2 nicht möglich, wird heddier den Kunden bei Erkennen des Verzuges unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.1.4 Fristen für Kaufverträge mit Verbrauchern richten sich nach BGB §§ 355; 356; 357 in der jeweilig gültigen Fassung.
5.2 Grundsätzlich sind für die Einhaltung der Fristen für Lieferung und Leistung die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Kundenseitig muß die Bestellung, wenn nicht anders vereinbart, heddier schriftlich vorliegen. Als anders vereinbart gilt, wenn heddier eine Einzugsermächtigung des Kunden vorliegt. Andere als vorstehend genannte Regelungen richten sich nach 4.3 der AGB.
5.3 Zwingend für die Einhaltung der Lieferfristen sowie für Einhaltung der Fristen der zu erbringenden Dienstleistung gegenüber dem Kunden sind die kundenabhängige Erbringung nachstehend aufgeführter Voraussetzungen:
- kundenseitig zu liefernde Komponenten müssen heddier zu Produktionsbeginn zur Verfügung stehen.
- Änderungswünsche bei Standardprodukten sind grundsätzlich schriftlich seitens des Kunden zu verfassen und an heddier zu übermitteln und von heddier schriftlich zu bestätigen.
5.4 Werden Teillieferungen mit dem Kunden vereinbart, werden diese grundsätzlich Teil des Kaufvertrages zwischen heddier und dem Kunden. Bei Teillieferungen sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, die Nachlieferungen gleich Nacherfüllung.
5.5 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager Coesfeld, Erstversand. Eine Frachtversicherung wird von heddier abgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Selbstversicherer. Die Selbstversicherung ist heddier schriftlich anzuzeigen.

6. Kundenspezifische Lösungen (Hard- und Software) und Dienstleistungen
6.1 heddier fertigt Produkte sowie Zubehörteile, entwickelt Softwarelösungen und führt Software Anpassungen im Kundenauftrag durch. Voraussetzung für die Umsetzung sind die Vorlage aller zur Produktion, Entwicklung oder Anpassung notwendigen Unterlagen wie Zeichnungen, Bemaßungen, Programme oder Programmteile, etc. vor Beginn der Fertigung im Hause heddier.
6.1.1 Bei der Bestellung kundenspezifischer Lösungen (Hard- und Software) ab einem Nettowarenwert von sechstausend EURO (6.000,00 €) wird eine Anzahlung in Höhe eines Drittels der Gesamtkosten vor Fertigungsbeginn seitens des Kunden fällig. Die Ausweisung dieser Kosten erfolgt mittels Auftragsbestätigung über den Gesamtauftrag. Abweichungen sind grundsätzlich von heddier schriftlich zu bestätigen.
6.1.2 Bei Lieferverträgen über mehrere Jahre erfolgt die Regelung über Anzahlungen in einer gesonderten Rahmenvereinbarung.
6.2 Der Rücktritt vom Kaufvertrag nach Produktions- oder Entwicklungsbeginn beinhaltet die Übernahme der tatsächlich entstandenen Kosten, die im Rahmen der Arbeitsvorbereitung und Produktion entstanden sind. Die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.3 Die Bestellung kundenspezifischer Produkte verpflichtet den Kunden zur Abnahme. Kosten, die durch die Nichtannahme oder Nichtabnahme entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.4 heddier erbringt auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen vor Ort. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Dienstleistungsauftrages ist die Schriftform oder die inhaltliche Bestellung.
6.5 Der Kunde hat die baulichen und versorgungstechnischen Voraussetzungen, die für die Installation und Einrichtung vor Ort notwendig sind, zu schaffen. Stellen heddier oder deren Erfüllungsgehilfen fest, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die tatsächlichen angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.6 heddier passt Softwareapplikationen im Kundenauftrag kostenpflichtig an. Die Anpassung der Software erfolgt an den vom Kunden in Auftrag gegebenen Releasestand des Programmes. Die Anpassung beinhaltet weder eine Dekompilierung der Software noch einen Eingriff in die Gesamtintegrität der kundenseitig gelieferten Software. Die Anpassung der Software erfolgt über die Entwicklung eigener Programme oder Programmteile oder durch Anpassung der Speicher und Verlaufspfade.
6.6.1 Der Auftraggeber erwirbt keine Eigentumsrechte an den zur Anpassung entwickelten Programmen oder Programmteilen, es erfolgt lediglich eine Nutzungsüberlassung bis auf Widerruf, die über eine Lizenzgebühr abgerechnet wird. Die Zahlung dieser Lizenzgebühr dient der Abrechnung der zeitlich nicht begrenzten Nutzungsüberlassung. Durch die Weiterentwicklung dritter, anderer Software notwendig werdende Anpassungen oder Neuentwicklungen sind darin nicht enthalten.

7. Preis
7.1 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung und die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer, etc.
7.2 Die auf den Internetseiten von heddier angegebenen Preise sind identisch mit der gedruckten Preisliste in der jeweils gültigen Form.
7.3 heddier behält sich die Rabattierung bei Bestellungen für zeitlich begrenzte Aktionen im Rahmen von Messen, etc. vor.

8. Eigentumsvorbehalt/Zahlungsziel
8.1 heddier behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor.
8.2 Das jeweilig vereinbarte Zahlungsziel ist Bestandteil der Auftragsbestätigung. Generell gilt: Wird ab dem 20. Tage nach Zugang der Rechnung nicht gezahlt, tritt der Verzug ohne besondere Mahnung ein.
8.3 Soweit heddier im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware an dem Zeitpunkt auf heddier übergeht, an dem der Kunde die Austauschlieferung erhält.

9. Gewährleistung und Haftung für Mängel
9.1 heddier gewährt dem Privatkunden für alle von heddier vertriebenen, hergestellten Neuwaren, Neufertigprodukte und Neuhalbfertigprodukte 2 Jahre Garantie.
9.1.2 heddier gewährt dem Privatkunden für vertraglich vereinbarte Dienstleistungen 2 Jahre Garantie. Die Garantieleistungen werden gesondert für den Einzelfall vereinbart und vertraglich fixiert.
9.1.3 heddier gewährt dem Privatkunden für alle von heddier vertriebenen Gebrauchtwaren 1 Jahr Garantie.
9.2 heddier gewährt Geschäftskunden und Unternehmungen für alle von heddier vertriebenen, hergestellten Neuwaren, Neufertigprodukte und Neuhalbfertigprodukte 1 Jahr Garantie.
9.2.1 heddier gewährt Geschäftskunden und Unternehmungen für vertraglich vereinbarte Dienstleistungen 1 Jahr Garantie. Die Garantie-leistungen werden gesondert für den Einzelfall vereinbart.
9.2.2 Bei Gebrauchtgeräten, Gebrauchtkomponenten und Gebrauchtwaren besteht gegenüber Geschäftskunden und Unternehmungen keine Garantie. Eine Gewährleistung entfällt.
9.3 heddier gewährt dem Privatkunden für alle von heddier kostenpflichtig durchgeführten Softwareanpassungen 2 Jahre Garantie. Die Gewährung der Garantie bezieht sich grundsätzlich auf den bei der Anpassung der kundenseitig gelieferten Software gültigen Releasestand der Software in Abhängigkeit vom verwendeten Betriebssystem in der zur Zeit der Auftragsvergabe gültigen Version.
9.3.1 heddier gewährt Geschäftskunden und Unternehmungen für alle von heddier kostenpflichtig durchgeführten Softwareanpassungen 1 Jahr Garantie. Die Gewährung der Garantie bezieht sich grundsätzlich auf den bei der Anpassung der kundenseitig gelieferten Software gültigen Releasestand der Software in Abhängigkeit vom verwendeten Betriebssystem in der zur Zeit der Auftragsvergabe gültigen Version.
9.3.2 Für die von heddier entwickelten und kostenlos zur Verfügung gestellten Programme, Programmteile oder Softwareanpassungen besteht weder dem Privatkunden noch dem Geschäftskunden gegenüber eine Gewährleistungspflicht. Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Freeware dem Kunden oder Dritten entstehen, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
9.3.3 Die Retoure muß frei angeliefert werden. Ein Vorabtausch ist nicht möglich.
9.4 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen. Im Mangelfall behält sich heddier das Recht der Nacherfüllung vor, ist eine Nacherfüllung nicht möglich, kann heddier statt dessen eine mängelfreie Sache liefern. Die Regelungen aus BGB-E § 437 und 439 bleiben im übrigen unberührt.
9.5 heddier übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bei ihr bestellten Waren und Komponenten, nicht jedoch für das daraus entwickelte oder hergestellte Endprodukt des Kunden.
9.5.1 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung, Überbeanspruchung oder falsche Lagerung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind, sowie nicht für Verschleissteile.
9.5.2 heddier haftet ausschließlich für die zum Vertragsgegenstand gewordenen Produkteigenschaften und Produktspezifikationen. Diese werden in der Auftragsbestätigung oder dem Liefervertrag beschrieben.
9.5.3 Der Umfang einer Haftung von heddier nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach BGB-E § 308 und 309 bleibt unberührt.
9.5.4 Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von heddier, ihrer Geschäftsleitung und ihrer Erfüllungsgehilfen wieder.

10. Technische Unterstützung / Hotline-Support
heddier unterhält während der Geschäftszeiten eine kostenpflichtige telefonische Support-Hotline für ihre Kunden. Die Hotline ist Montag - Donnerstag in der Zeit von 8.00 - 17.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr verfügbar, ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage. Die Supportleistung wird in der Regel telefonisch erbracht. Sie kann aber im Einzelfall auf Kundenwunsch hin auch in einer Email oder mit einem Fax erbracht werden. Gleichzeitig unterhält heddier eine Supportdatenbank, in der der Kunde unabhängig von den Geschäftszeiten entweder bestimmte Themenbereiche aufrufen oder eine Emailanfrage an heddier stellen kann.

10.1 Leistungsumfang: Die Support-Hotline und die Datenbank dienen der technischen Unterstützung für Fragen und Problemstellungen die im ursächlichen Zusammenhang mit bei heddier erworbenen Produkten und Dienstleistungen stehen.
10.2 Leistungsauschluß: Die Support-Hotline und die Datenbank dienen nicht dem Support von Problemstellungen die durch den Einsatz von Produkten Dritter (anderer Lieferanten) entstehen. Ebenfalls sind technische Hilfeleistung oder Installationsleistungen beim Kunden vor Ort, Nachinstallationen von Komponenten in den Geschäftsräumen der heddier electronic GmbH oder Dienstleistungen an Produkten Dritter (insbesondere bei PC Spielen) nicht Bestandteil dieses Paketes.

11. Datenschutz
heddier gewährleistet, dass sie die anläßlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken. heddier wird Kundendaten nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke von heddier nicht möchte, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit schriftlich zu widersprechen.

12. Rechtswahl
12.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen heddier und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht in der jeweilig gültigen Fassung Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
12.2 Die Bestimmungen der Ziffer 11.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

13. Verschiedenes
13.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
13.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen der Unternehmenssitz der heddier sowie für Lieferungen der Versandort des ersten Versenders, der für heddier tätig wird.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
13.4 Alle Änderungen und Abweichungen sowie Nebenabreden, die die AGB von heddier betreffen, bedürfen der Schriftform.
13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von heddier, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Änderungen den Gerichtsstand betreffend, bedürfen der Schriftform.

Stand Februar 2011

 

 


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